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Photovoltaik (FAQ)

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Häufig gestellte Fragen – FAQ

Klima- und Energiefonds

Photovoltaik-Anlagen 2015

Ein Programm des Klima- und Energiefonds.

Internet: www.klimafonds.gv.at

Kommunalkredit Austria

Managed by Kommunalkredit Public Consulting.

Internet:www.kommunalkredit.at
 

Schnellübersicht

Wer kann bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2015“ eine Förderung beantragen?
  • Privatpersonen
  • Betriebe
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen....
Was wird bei der Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2015“ gefördert?
  • Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden.
Wieviel Förderung kann ich bekommen?
  • Pro kWpeak wird ein Pauschalbetrag von 275 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 375 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak vergeben.
Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren (Schritt 1)?
  • Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik-Anlage. Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb einer 12-wöchigen Frist, spätestens jedoch bis zum 14.12.2015, errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist bis zum 14.12.2015 unter www.pv.klimafonds.gv.at möglich.
Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen (Schritt 2)?
  • Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund und Nachweis Zählpunktnummer) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittellten Link ein Antrag gestellt werden. Ab Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt.
Kann ich mich bei Verfall der Registrierungsnummer noch einmal registrieren?
  • Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen.
Abwicklungsstelle

Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9
1092 Wien

Telefon: +43 (0) 1/31 6 31-DW 730
Telefax:
+43 (0) 1/31 6 31-DW 99 730
E-Mail: pv@kommunalkredit.at
Internet: www.umweltfoerderung.at/pv

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© 2013 E.L.M.A (Inhalt & Bildmaterial)
Pfad:www.elma.at»News»Photovoltaik (FAQ)
Quelle: news/photovoltaik-faq/
 

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